01 allgemeines
die räumlichkeiten der nakedstudios müssen nach einer foto-, filmproduktion oder veranstaltung wieder im originalzustand übergeben werden. sämtliche wiederherstellungsarbeiten und die damit verbundenen kosten trägt der kunde/untermieter. wiederherstellungsarbeiten müssen innerhalb 2 werktagen abgeschlossen werden. der dadurch entfallene mietausfall trägt der kunde/untermieter zu 50 % des vereinbarten miettagessatzes. nach dem 2. tag fallen 100 % der jeweiligen mietkosten an. die vermietung der räumlichkeiten, des foto-equipments und der einrichtungsgegenstände der nakedstudios sowie die inanspruchnahme von leistungen für foto- und filmproduktionen erfolgt ausschließlich auf der grundlage der nachfolgenden allgemeinen geschäftsbedingungen. entgegenstehende geschäftsbedingungen des kunden finden keine anwendung. ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

02 überlassung
gegenstand des mietvertrages ist die überlassung der darin genannten räume mit der vereinbarten ausstattung. die anmietung wird mit der beidseitigen unterzeichnung des mietvertrages oder einer mündlichen oder schriftlichen auftragsbestätigung von nakedstudios rechtswirksam. aus einem angebot von nakedstudios oder einer terminvorankündigung kann kein anspruch auf abschluss eines mietvertrages hergeleitet werden. nakedstudios haftet nicht dafür, dass die vom mieter beabsichtigte nutzung auf tatsächlichen oder rechtlichen gründen durchführbar ist. eine untervermietung oder sonstige überlassung an dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche einwilligung des vermieters nicht zulässig. die räumlichkeiten samt inventar und geräten samt zubehör bleiben uneingeschränkt eigentum von nakedstudios. der vermieter behält in allen überlassenen räumlichkeiten das hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte personen betreten zu lassen. der mieter hat die bestehende hausordnung sowie alle behördlichen anordnungen und vorschriften einzuhalten und für deren einhaltung durch alle an der produktion beteiligten personen sorge zu tragen. der mieter ist verpflichtet, das eigentum des vermieters pfleglich zu behandeln. die räumlichkeiten und geräte gelten als in einwandfreiem zustand übernommen, soweit etwaige mängel nicht bei übernahme ausdrücklich gerügt werden. der mieter hat dem vermieter alle während der mietzeit eintretenden schäden, defekte oder verluste unverzüglich anzuzeigen.

03 option/buchung
optionen und buchungen bedürfen der schriftform. der mietzins bestimmt sich nach tagessätzen, die tagessätze gelten für die als arbeitstage festgelegten tage montag bis samstag. für produktionen an sonn- und feiertagen wird ein wochenend- /feiertagszuschlag in höhe von 15 % der tagesmiete erhoben. für jede weitere begonnene stunde wird ein overtime-zuschlag in höhe von 15 % des tagessatzes, gegebenenfalls inkl. sonn- und feiertagszuschlag erhoben. ein anspruch auf längere gebrauchsüberlassung bei terminüberschreitung besteht nicht. im preis inbegriffen sind vorhandene einrichtungsgegenstände im studio. sollte für den zeitraum, in dem eine 1. option besteht, eine 2. option eingehen, hat die 1. option die möglichkeit das studio innerhalb von 24 stunden fest zu buchen. ansonsten hat die erste schriftliche festbuchung vorrang. eine option muss spätestens fünf arbeitstage (montag bis freitag) vor dem geplanten produktionsbeginn als festbuchung schriftlich beim weststudio eingehen, diese muss wiederum schriftlich vom weststudio bestätigt werden. andernfalls kann sie vom weststudio ohne vorherige rücksprache annulliert werden. die vermietung erfolgt zu dem in der buchung zu benennenden preis, für den dort festgelegten zeitraum sowie mit den in der buchung vereinbarten zusatzleistungen, soweit diese frei wählbar sind.

04 stornierung
eine stornierung (kündigung des vertrages) durch den kunden ist nach maßgabe der nachstehenden regelung möglich. die stornierung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform. im falle der stornierung ist der kunde verpflichtet, die vereinbarte vergütung anteilig nach folgender staffel als schadenersatz an nakedstudios zu zahlen:
• stornierungen 20-41 tage vor vertraglichem mietbeginn 25% der gesamtsumme
• stornierungen 11-20 tage vor vertraglichem mietbeginn 50% der gesamtsumme
• stornierungen 6-10 tage vor vertraglichem mietbeginn 75% der gesamtsumme
• stornierungen 0-5 tage vor vertraglichem mietbeginns 100% der gesamtsumme
nakedstudios behält sich vor, im rahmen der kulanz von der geltendmachung dieser ansprüche abzusehen. die stornierung mehr als 42 tage vor vertraglichem mietbeginn ist kostenfrei. für den zeitpunkt der stornierung ist der zugang des kündigungsschreibens bei nakedstudios maßgeblich. sollte nakedstudios durch außergewöhnliche umstände, wie z.b. krankheit, todesfall oder dringende familienangelegenheiten oder durch höhere gewalt daran gehindert sein, die vereinbarte dienstleistung zu erbringen, übernimmt nakedstudios keine haftung für alle daraus entstehenden schäden.

05 mietzeit
die laut auftragsbestätigung vereinbarte mietzeit ist einzuhalten. sollte die vereinbarte mietzeit nicht eingehalten werden können, ist der vermieter umgehend darüber in kenntnis zu setzen. in diesem falle ist der vermieter berechtigt, gemäß aktuell gültiger preisliste gebühren und zuschläge für overtime zu erheben. die räumlichkeiten sind vollständig geräumt und in ihrem ursprünglichen zustand zum ende der mietzeit zu übergeben. ausnahmen bedürfen schriftlicher erlaubnis von nakedstudios. kommt der mieter mit der räumung und herausgabe in verzug, so haftet er dem vermieter gegenüber auf verzugsschaden, der z.b. in schadenersatz wegen der nicht rechtzeitigen raumüberlassung an eine folgende produktion bestehen kann.

06 zusätzliche leistungen und kosten
zusätzliche leistungen und kosten sind nicht im mietzins inbegriffen. sie werden gesondert nach den jeweils gültigen preislisten, einsehbar auf der webseite der nakedstudios oder nach vereinbarung berechnet. soweit nakedstudios dem kunden gegenstände von dritten verschafft und zur verfügung stellt, werden diese dem kunden zu den jeweiligen miet- oder anschaffungskosten zuzüglich einer zu vereinbarenden handlingfee in rechnung gestellt. die kosten für abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte gegenstände werden dem kunden zum neupreis bzw. in höhe der nachgewiesenen reparaturkosten jeweils zuzüglich einer handlingfee in rechnung gestellt.

07 zahlungsbedingungen
der per rechnung ausgewiesene mietpreis und der mehrbetrag für zusatzleistungen ist 10 tage nach erhalt der rechnung ohne abzug per überweisung zur zahlung fällig. alle preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen mehrwertsteuer.

08 nutzungsbedingungen
das nutzungsrecht steht ausschließlich dem kunden oder dessen kunden zu. die weitervermietung oder überlassung an dritte bedarf der vorherigen schriftlichen zustimmung der nakedstudios. der kunde verpflichtet sich zur einhaltung der nachstehenden nutzungsbedingungen (hausordnung). der kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dafür sorge zu tragen, dass seine erfüllungsgehilfen und sonstige personen, die sich während der produktion in den räumlichkeiten befinden, die nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten.
• die räume werden in gereinigtem zustand und mit den jeweils vorhandenen einrichtungsgegenständen vermietet. ein anspruch auf das vorhandensein bestimmter einrichtungsgegenstände besteht nicht.
• der kunde hat sich zu beginn der mietzeit von der ordnungsmäßigkeit der mietsache zu überzeugen. wird die ordnungsmäßigkeit der mietsache nicht bei der übergabe gerügt, so gilt sie als vom kunden anerkannt.
• die nutzung der einrichtungsgegenstände und des technischen geräts erfolgt ausschließlich in den räumlichkeiten der nakedstudios.
• die benutzung von sand, kunstschnee o.ä. ist nur nach vorheriger schriftlicher zustimmung gestattet.
• die verwendung von materialien und hilfsmitteln, durch die beschädigungen oder verunreinigungen der räumlichkeiten, des equipments oder der einrichtungsgegenstände oder eine gefährdung von menschen verursacht werden könnten (z.b. anbringen von nägeln o.ä. auf dem boden oder an den wänden, brennbare flüssigkeiten, offenes feuer) ist untersagt.
• das parken auf dem gelände ist ausschließlich auf den mit nakedstudios gekennzeichneten parkplätzen erlaubt.
• eine veränderung der mietsache ist untersagt.
• der vertragswidrige gebrauch ist ausgeschlossen.
• nakedstudios behält sich das hausrecht vor und ist berechtigt, die räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch seine beauftragte zu betreten.
• bei anbruch der dämmerung und blitzbetrieb ist die fensterfront durch die dafür vorgesehenen vorhänge zu verdunkeln.

09 wechselseitige haftung
nakedstudios haftet nur für vorsatz und grobe fahrlässigkeit seiner gesetzlichen vertreter oder seiner erfüllungshilfen, bei leichter fahrlässigkeit nur bei der verletzung wesentlicher vertragspflichten. dies gilt auch für einen verlust oder eine beschädigung digitaler daten bei kameras und/oder bildaufzeichnungsgeräten und/oder bildweiterverarbeitungsgeräten. diese haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der verletzung des körpers, des lebens oder der gesundheit. die verschuldungsabhängige haftung des vermieters ist ausgeschlossen. soweit sich die vertragspflicht auf mängel bezieht, die schon bei vertragsabschluss bzw. bei übergabe der mietsache bestanden, haftet der vermieter unbeschadet vorstehender regelung nicht für leichte fahrlässigkeit. für eingebrachte gegenstände des mieters, seiner beauftragten oder sonstiger an der produktion beteiligter haftet der vermieter nicht. der vermieter sorgt für eine ordnungsgemäße versorgung der räume mit strom, wasser, heizenergie. er haftet aber nicht für schäden, die in zusammenhang hiermit, insbesondere durch stürme und unterbrechung entstehen, es sei denn, dass diese schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges handeln oder unterlassen des vermieters zurück zu führen sind. soweit störungen oder unterbrechungen vom stromversorger oder wasserversorger oder versorger mit heizenergie verursacht werden, beschränken sich die ansprüche des mieters auf abtretung der ansprüche des vermieter gegen den entsprechenden versorgungsträger. der vermieter haftet auch nicht für schäden, die durch spannungsabfall oder spannungsveränderung entstehen. beschädigungen und verluste an der mietsache und dem gebäude, der dazugehörigen einrichtungen und anlagen, sowie sach- und personenschäden, einschließlich etwaiger folgeschäden, ist der mieter ersatzpflichtig, soweit diese schäden von ihm oder den zu seiner produktion gehörenden produktion gehörenden personen oder von dritten schuldhaft verursacht werden, die sich mit seinem wissen und duldung oder auf seine veranlassung hin in den mieträumen aufhalten. der mieter ist verpflichtet, zur abdeckung der vorgenannten risiken eine ausreichende haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf verlangen dem vermieter vorzuweisen. der mieter stellt den vermieter von allen schadenersatzansprüchen, die im zusammenhang mit der produktion von dritten gegenüber dem vermieter geltend gemacht werden, frei.

10 rückgabe der mietsache
der kunde ist verpflichtet, die räumlichkeiten am ende der mietzeit aufzuräumen und räumlichkeiten, etwaig überlassene schlüssel sowie gemietete geräte sowie einrichtungsgegenstände in dem ursprünglichen zustand zurückzugeben. die übergabe erfolgt an einen beauftragten der nakedstudios. zu diesem zweck ist dieser circa eine halbe stunde vor beendigung der produktion zu benachrichtigen. bei einer etwaigen beschädigung der mietsache ist ein protokoll über art und ausmaß der beschädigung zu unterzeichnen.

11 zurückbehaltung/aufrechnung
das recht auf zurückbehaltung und aufrechnung des kunden ist ausgeschlossen.

12 parken von fahrzeugen
es ist – mit ausnahme vom be- und entladen – nicht gestattet, fahrzeuge auf parkplätzen anderer mieter des objekts abzustellen. das parken ist ausschließlich auf den von nakedstudios eindeutig benannten und gekennzeichneten parkplätzen, erlaubt.

13 eigenwerbung
zu zwecken der eigenwerbung im branchenüblichen umfang (z.b. internet, broschüren, showreel) gestattet der mieter dem vermieter die anfertigung und nutzung von fotos von dem vom mieter aufgebauten set. jedoch werden auf diesen fotos keine personen, die der produktion des mieters angehören, abgelichtet, es sei denn, dies wird vom mieter ausdrücklich genehmigt oder die personen werden auf den aufnahmen unkenntlich gemacht. der mieter gestattet dem vermieter im rahmen der eigenwerbung, die produktion, die beteiligten und den produktionstermin (ggf. erst nach abschluss der produktion) zu benennen. vor der veröffentlichung legt der vermieter dem mieter die zur veröffentlichung bestimmten fotos bzw. texte vor, wobei hierbei die elektronische übertragung ausreicht. der mieter darf der veröffentlichung nur aus wichtigem grund widersprechen. die widerspruchsfrist beträgt eine woche ab zugang der zur veröffentlichung vorgesehenen fotos beim mieter.

14 schriftformerfordernis
sofern schriftform vereinbart oder in diesen agb vorgesehen ist, wird diese auch durch übermittlung durch fernkopie (telefax) sowie durch ein elektronisches dokument (e-mail) gewahrt.

15 sonstiges
sollte eine bestimmung des vertrages und /oder der agb unwirksam oder nicht wirksam in der vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die wirksamkeit der sonstigen bestimmungen oder des vertrages nicht berührt. die parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. für diese agb und die gesamten rechtsbeziehungen zwischen nakedstudios und dem kunden gilt das recht der bundesrepublik deutschland unter ausschluss des übereinkommens der vereinten nationen über verträge über den internationalen warenverkehr (cisg). die deutsche sprache ist verhandlungs- und vertragssprache. die parteien vereinbaren – soweit gesetzlich zulässig – als gerichtsstand münchen (fotosion gmbh).